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   BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93   

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https://dejure.org/1994,12452
BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93 (https://dejure.org/1994,12452)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1994 - 1 ABR 57/93 (https://dejure.org/1994,12452)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - 1 ABR 57/93 (https://dejure.org/1994,12452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der hochwertigen Facharbeiten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung eines Druckformherstellers durch den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93
    Insoweit ist daher die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu 9 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93
    Dabei ergibt sich das Maß seiner Verantwortung aus der Bedeutung dieser Arbeitsabläufe, Materialien, Geräte und Produkte sowie aus dem Umfang der ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume und der Intensität der Kontrolle, der er unterliegt (vgl. BAGE 51, 356, 369 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu 5 a der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist aber im Zweifel bei der Tarifauslegung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93
    Angesichts der übereinstimmenden rechtlichen Beurteilung durch die Verfahrensbeteiligten kann es insoweit aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer pauschalen Prüfung bewenden (vgl. BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

    Auszug aus BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß die Lohngruppe VIII auf der Lohngruppe VII und diese auf der Lohngruppe VI LRTV n.F. aufbaut, so daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst die Voraussetzungen der Lohngruppen VI und VII zu prüfen sind (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 69/92 - AP Nr. 164 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Gemäß § 293 ZPO können so Mittel der Rechtsanwendung und die dazu erforderlichen Erkenntnisquellen gewonnen werden, indem zB Auskünfte der Tarifvertragsparteien darüber eingeholt werden, ob es zu der Regelung des Strukturausgleichs Protokollnotizen oder vergleichbare Unterlagen gibt, aus denen ein übereinstimmender Regelungswille der Tarifvertragsparteien ersichtlich ist (BAG vom 13.06.2012 - 10 AZR 351/11, juris; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, juris; BAG v. 17.05.1994 - 1 ABR 57/93, juris; BAG v. 16.10.1985 - 4 AZR 149/84, juris; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 11.06.2013 - 5 Sa 264/12, juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Da Wortlaut, systematischer Zusammenhang und sonstige Auslegungsgesichtspunkte nicht zu einer zweifelsfreien Auslegung führen, kann auch Veranlassung zur Einholung einer Tarifauskunft bestehen (vgl. BAG 17. Mai 1994 - 1 ABR 57/93 -).
  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 43/09

    Eingruppierung von Maschinenführern an Heißfolien- oder Stanzmaschinen der

    Das gilt auch bei der Beurteilung der Eingruppierung in die Lohngruppen VI und VII des vorliegend anzuwendenden Lohnrahmentarifvertrages (BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93 -).

    Dabei können sowohl die auf einem engen Gebiet vorhandene besondere Tiefe der Fachkenntnisse, wie sie beispielsweise ein hochspezialisierter Facharbeiter aufweisen kann, wie auch die Breite der Fachkenntnisse die Tätigkeit des betreffenden Facharbeiters wertvoller machen und die Annahme hochwertiger Facharbeiten im Sinne der Lohngruppe VIII LRTV rechtfertigen (BAG, 17.05.1984 - 1 ABR 57/93 -).

    Dabei kann sich das Maß seiner Verantwortung aus der Bedeutung der Arbeitsabläufe, Materialien, Geräte und Produkte sowie aus dem Umfang der ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume und der Intensität der Kontrolle, der er unterliegt, ergeben (BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 120; BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 57/93 -).

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15

    Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ

    Der Einholung einer Tarifauskunft bedurfte es angesichts des Auslegungsergebnisses nicht, denn dazu besteht nur dann gemäß § 293 ZPO Veranlassung, wenn der Wortlaut oder sonstige Auslegungsergebnisse nicht zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen (vgl. BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 in NZA 2011, 1293; BAG vom 17.05.1994 - 1 ABR 57/93 in juris).
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